Positiv denken versus Gefühle zulassen

Teil 1

 

Wer heute nach Lösungen für persönliche Probleme sucht, stößt früher oder später auf zwei scheinbar gegensätzliche Empfehlungen:

 

  1. Alle Gefühle zulassen – nichts mehr unterdrücken.
  2. Stets positiv denken – Fokus auf das Gute richten.

Auf den ersten Blick wirkt das wie ein Widerspruch.
Denn wenn ich wirklich alle bisher unterdrückten Gefühle zulasse, kommen zwangsläufig auch unangenehme Emotionen wie Wut, Angst oder Trauer an die Oberfläche. Was nun?

Gefühle zulassen – warum es wichtig ist

 

In der Therapie gilt: 

Unterdrückte Emotionen müssen ans Licht, um ihre Kraft zu verlieren. In einem geschützten Rahmen können diese Gefühle intensiv ausgedrückt werden – oft platzen sie dann wie Seifenblasen oder entleeren sich wie Geschwüre, die reif sind.

 

Das Ziel: 

Platz schaffen im „Keller“ des Unterbewusstseins, damit die eigentlichen Qualitäten des Menschen wieder Raum bekommen und sich entfalten können.

 

 

Was dabei zu beachten ist

 

Damit dieser Prozess gelingt, braucht es zwei Dinge:

 

  1. Verträglichkeit für den Klienten
    Tief vergrabene Erfahrungen zu konfrontieren, kann belastend sein. Es braucht das richtige Timing – nicht jedes verdrängte Erlebnis sollte sofort auf den Tisch.
  2. Treffsicherheit im Prozess
    Oberflächliches Arbeiten ist wie das Behandeln eines braunen Blattes, ohne die Wurzeln zu erreichen. Die Emotion muss an ihrem Ursprung berührt werden – dort, wo der größte Auflösungseffekt entsteht.

Ein erfahrener Therapeut erkennt, ob es sich um einen authentischen Prozess handelt und ob der Klient bereit ist, an die Wurzeln zu gehen. Manchmal geht es nur schichtweise – Respekt, Verantwortung und Professionalität sind hier entscheidend.

Der heilsame Ausdruck „negativer“ Gefühle

 

In einer sicheren, respektvollen Begleitung dürfen auch Scham, Schuld, Angst, Wut, Trauer, Apathie oder Verzweiflung ihren Ausdruck finden. Dann verlieren sie ihre Macht.
Was im Untergrund nicht mehr existiert, kann auch nicht länger aus dem Hinterhalt steuern.

Teil 2 folgt.

© Sylvia Götting, www.allerleyraum.de

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